Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stage Code GbR – Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Stage Code GbR, Klara-Weyl-Str. 18, 10365 Berlin (nachfolgend „Agentur") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Entertainment, Künstlervermittlung, Showkonzeption und Eventbetreuung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Hierzu zählen insbesondere:
- Vermittlung und Bereitstellung von Künstlern und Walking Acts
- Konzeption und Inszenierung von Shows und Entertainment-Formaten
- Planung, Koordination und Betreuung von Entertainment auf Veranstaltungen
- Beratung im Bereich Event-Entertainment
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot der Agentur. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg der Veranstaltung oder der Entertainment-Leistung ist nicht Gegenstand des Vertrages.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Die Annahme des Angebots durch den Kunden kann schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln erfolgen. Ein Angebot gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Angebots widerspricht und die Agentur auf diese Rechtsfolge im Angebot hingewiesen hat.
§ 4 Leistungserbringung
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Sie ist in der Gestaltung ihrer Leistungen und der Auswahl der eingesetzten Mittel frei, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
(2) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte (z.B. Künstler, Techniker, Subunternehmer) einzusetzen.
(3) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
(4) Bei höherer Gewalt, Krankheit oder Ausfall eines Künstlers ist die Agentur bemüht, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ist dies nicht möglich, entfällt die Leistungspflicht der Agentur für den betroffenen Leistungsteil, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche entstehen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Unterlagen zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für:
- Die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Veranstaltung
- Die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, Bühnen und technischer Infrastruktur gemäß den Vorgaben der Agentur
- Die Sicherstellung ausreichender Versicherung für die Veranstaltung (insbesondere Veranstalterhaftpflicht)
- Die Sicherheit der Veranstaltungsgäste sowie der eingesetzten Künstler und Mitarbeiter
(3) Verzögerungen, die auf die Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot der Agentur. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, wird die Vergütung wie folgt fällig:
- 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragsbestätigung als Anzahlung
- 50 % der Gesamtvergütung innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Unternehmern) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) zu verlangen.
(5) Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 7 Stornierung und Rücktritt
(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor der Veranstaltung schriftlich stornieren. Im Falle einer Stornierung gelten folgende Stornierungsgebühren:
- Bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der Gesamtvergütung
- 89 bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Gesamtvergütung
- 59 bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der Gesamtvergütung
- Weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Gesamtvergütung
(2) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschalierten Stornierungsgebühren entstanden ist.
(3) Die Agentur ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät oder Umstände erkennbar werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich beeinträchtigen.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Agentur erstellten Konzepte, Entwürfe, Choreographien, Showabläufe und sonstigen kreativen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum der Agentur.
(2) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(3) Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken zu nutzen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.
(4) Foto- und Videoaufnahmen der Künstler und Performances dürfen vom Kunden nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden.
§ 9 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung der Agentur ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung für den jeweiligen Auftrag begrenzt.
(4) Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen der vom Kunden bereitgestellten Dienstleister, der Veranstaltungsgäste oder durch Mängel des Veranstaltungsortes entstehen.
(5) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Entstehung des Anspruchs, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Wird die Leistungserbringung durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Krieg, Terrorakte) unmöglich oder wesentlich erschwert, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
(2) In diesem Fall bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung, insbesondere um eine Verlegung der Veranstaltung. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich der bis dahin entstandenen Kosten und Aufwendungen erstattet.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Konzepte und Kundendaten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für laufende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.